Die Informationen sämtlicher Art zur Übertragung werden als Rundfunk bezeichnet. Es gibt viele verschiedene Rundfunksender. Aber was ist Rundfunk eigentlich im übertragenen Sinne? Drahtgebunden wird hier ein Signal übermittelt, was das Wort „Funk“ schildert. Eine bestimmte Aufgabe hat der Rundfunk zu erfüllen. Beitragen soll dieser zur öffentlichen Meinungsbildung der Menschen. Die öffentlichen Meinungen muss der Rundfunk also beeinflussen können, um seiner Aufgabe gerecht zu werden. Wenn dies an die „Runde“ gerichtet ist und die Öffentlichkeit speziell erreicht wurde, kann dies gelingen. An Bedeutung gewinnt die Abgrenzung zwischen Mediendiensten und dem Rundfunk. Dies ist heute genehmigungspflichtig, sodass ein jeder, der im Besitz verschiedener Rundfunkgeräte ist, zahlen muss. Dies kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich geschehen. Die meisten Menschen haben diesbezüglich einen Dauerauftrag eingerichtet, die anderen überweisen den fälligen Betrag, nachdem sie angeschrieben wurden. Für die unabhängigen öffentlich-rechtlichen Berichterstattungen von ARD und ZDF werden zum Beispiel Rundfunkgebühren verlangt.
Muss jeder Rundfunkgebühren zahlen?
Experten sind allerdings der Meinung, dass die Rundfunkgebühren ein Überbleibsel aus der Vergangenheit sind. Da sie eine sichere Einnahmequelle darstellen, halten die öffentlich-rechtlichen Sender daran fest. Allerdings versteht nicht jeder Bürger, wofür er eigentlich diese Gebühren bezahlen muss. Seitdem seit Neuestem auch für Handys und PCs, die theoretisch Rundfunk empfangen können, Gebühren erhoben werden, ist gegen jede Logik des Verbrauchers. Wer Geräte ohne Empfangsmöglichkeit besitzt, muss zum Beispiel keine Rundfunkgebühren zahlen. Befreit von der Gebührenpflicht sind außerdem Leistungsbezieher nach SGB XII, BVG und SGB II, Empfänger von Sozialgeld und noch andere. Über die Befreiungen und über die Anträge kann sich ein jeder im Internet ganz einfach informieren. Allerdings ist nicht jeder Antrag gleich, auch nicht jeder Fall, sodass dies erst ausgiebig überprüft werden muss. Auch wenn manche Menschen der Meinung sind, dass sie zu viel Gebühren bezahlen, solange es diese Regelung gibt, sind sie verpflichtet zu zahlen. Wer dies nicht tut, kann mit einer Anzeige und Geldstrafe rechnen.
Gebührenbefreiung
Es gibt noch viele weitere Menschen, die sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen können. Hier kann zum Beispiel jeder im Internet auf die Seite der Gebührenzentrale gehen und sich diesbezüglich informieren. Bei allen Befreiungen, egal welcher Art, muss immer ein schriftlicher Antrag mit den dementsprechenden Nachweisen bei der Gebührenzentrale eingereicht werden. Diese entscheiden dann, ob dem Antrag entsprochen werden kann. Dies kann allerdings einige Zeit dauern. Hilfeempfänger, die Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten zum Beispiel in ihren 6 monatigen Bewilligungsbescheiden immer auf der letzten Seite eine Befreiung für die Gebührenzentrale, auf dem die befreite Zeit mit aufgelistet ist. Diese muss einfach an die Gebühreneinzugszentrale geschickt werden. Über den Sinn der Bezahlung von Rundfunkgeräten streiten sich die Geister. Letztendlich muss ein jeder diese Gebühren bezahlen, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält, außer, ist befreit. Da die heutige Menschheit mindestens über einen Radio und einen Fernseher verfügt, dürfte auch jeder oder fast jeder die Gebühren bezahlen müssen. Wer allerdings erwischt wird, kann mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Erwähnt werden sollte auch noch, dass der fehlende Betrag rückwirkend beglichen werden muss. Hier sollte also lieber alles ordnungsgemäß vorab angemeldet werden, was vorhanden ist.
Image: Tsian – Fotolia